Richtig Retten...
...will gelernt sein - deshalb bietet die Wasserwacht allen interessierten Bürgern ab 12 Jahren die Möglichkeit, sich zum Rettungsschwimmer ausbilden zu lassen.
Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer ist deutschlandweit einheitlich durch die "Ausbildungsvorschrift Rettungsschwimmen" geregelt und umfasst einen Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) in Theorie und Praxis. Am Ende des Kurses findet eine Prüfung in Theorie und Praxis statt. Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) wird in den drei Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen.
In den Kursen werden verschiedene Rettungsschwimm-Techniken zum Transport und An-Land-Bringen eines Verunglückten sowie Basis-Maßnahmen zur Wiederbelebung gelehrt. Der theoretische Teil enthält außerdem wichtige Hinweise zur korrekten Einschätzung von Risiken und Gefahren und dem Selbstschutz des Retters bei einer Rettung.
Auch Sie wollen sich zum Rettungsschwimmer ausbilden lassen?
Die Wasserwacht Kempten bietet regelmäßig Ausbildung zum Rettungsschwimmer für die Öffentlichkeit an. Hierbei wird das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Bronze oder Silber angeboten.
Diese Kurse erfüllen u.a. die Anforderungen für Lehrer oder als Nachweis für Angestellte in Schwimm- und Freibädern.
Der Kurs wird individuell gestaltet und auf die Teilnehmer angepasst. Sollten Sie einen eigenen Kurs für Sie und ihre Gruppe wünschen, sprechen Sie uns bitte auf ein individuelles Angebot an.
Der Kurs schließt mit einer offiziellen Bestätigung und einem Befähigungszeugnis gemäß der Dienstvorschrift der Wasserwacht Bayern ab.
Gleich hier online anmelden!
Falls Sie über keinen aktuellen (max. 2 Jahre) Erste-Hilfe-Kurs verfügen, können Sie sich unter folgendem Link informieren. Anmeldung EH-Kurs.
Der Nachweis über die Teilnahme muss bis spätestens zum Ende des Rettungsschwimmkurses vorliegen.
Mitzubringen sind:
- Badeklamotten (Empfehlung: Damen: Badeanzug – kein Bikini, Herren: Badehose – keine lange Badeshort)
- Die Kursgebühr in bar bei Beginn, Sie erhalten dafür dann eine Bar-Rechnung.
- Die von Ihrem Arzt (Hausarzt ist ausreichend) unterschriebene ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung (DRSA Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung) diese muss allerspätestens bis zu den „Tauch-Disziplinen“ vorliegen.
- Eine Kopie über die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) diese muss allerspätestens bis zum Kurs-Ende vorliegen. Die Wasserwacht Kempten berät Sie gerne zu möglichen Kursen, falls Sie noch keinen besucht haben.